Anerkennung durch Krankenkassen - Zentrale Prüfstelle Prävention
AktivA wurde am 13.5.2015 von den Krankenkassen anerkannt. Die Zentrale Prüfstelle Prävention teilte uns mit, dass das standardisierte Kursprogramm "AktivA-Training" für leitfadenkonform befunden wurde. Für Sie als AktivA-Trainer bedeutet das, dass Sie AktivA-Trainings noch einfacher bei den Krankenkassen anmelden können. Die Registrierung erfolgt unter: Zentrale Prüfstelle Prävention
Wichtig: Neben der Ausbildung als AktivA-Trainer (das Teilnahmezertifikat ist in dem Fall ausreichend) benötigen Sie noch eine von den Krankenkassen anerkannte staatliche Grundqualifikation. Für AktivA sind dies:
- Psychologin/Psychologe (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor),
- Pädagogin/Pädagoge (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor, Staatsexamen),
- Sozialpädagogin/Sozialpädagoge sowie Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor),
- Sozialwissenschaftler/in (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor),
- Gesundheitswissenschaftler/in (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor) sowie
- Ärztin/Arzt
Der Nachweis der Grundqualifikation und der Zusatzqualifikation (Ausbildung als AktivA-Trainer) reicht aus. Es müssen keine Stundenbilder oder Teilnehmerunterlagen eingereicht werden. Der Umfang des Kurses verringert sich in diesem Setting allerdings auf 18 Stunden. Einen angepassten Stundenplan erhalten ausgebildete AktivA-Trainer bei uns.
Sie haben Fragen zur Anerkennung durch die Krankenkassen bzw. zur Anmeldung bei der Zentrale Prüfstelle Prävention? Antworten auf die häufigsten Fragen haben wir unter "Häufige Fragen" zusammengestellt.